Einzel­psycho­thera­pie


Ablauf

Alles beginnt mit einem ersten Gespräch – der sog. Psychotherapeutischen Sprechstunde – in welchem wir uns kennen lernen und Sie mir Ihre Schwierigkeiten und Belastungen schildern können. Mir kommt dabei die Aufgabe zu, eine erste Einschätzung Ihrer Problematik vorzunehmen und eine Indikation für eine Psychotherapie zu prüfen.

Sie erhalten von mir ausführliche Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Weiterbehandlung und den möglichen Ablauf einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Folgen können:

  • weitere Psychotherapeutische Sprechstunden (bis zu 3 insgesamt)
  • Probatorische Sitzungen (bis zu 5)
  • der Beginn einer Therapie als: Akutbehandlung (bis zu 12) oder als Kurzzeittherapie (bis zu 24)
  • die Verlängerung bzw. Umwandlung in Langzeitbehandlung (bis zu 100 Stunden)

Die erforderliche Dauer sowie die zu erwartenden Kosten einer Psychotherapie sind individuell sehr unterschiedlich und lassen sich nicht ohne Weiteres vorhersagen. Es bedarf einer eingehenden gemeinsamen Prüfung und Zielsetzung, wobei sich im Verlauf noch Änderungen ergeben können.


Honorar

Mein Honorar richtet sich nach den neuen Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Stand Juli 2024).
Meiner Abrechnung tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie lege ich den 2,3 fachen Steigerungssatz zugrunde, so dass sich
für die jeweils 60-minütigen Gespräche folgende Kosten ergeben:

Psychotherapeutische Sprechstunde134,06 €2x GOP 812 (à 67,03 €)
Probatorische Sitzungen126,02 €GOP 861 (à 92,50 €) + 801 (à 33,52 €)
Sitzung Akutbehandlung167,58 €2x GOP 812 (à 67,0 3€) + 801 (à 33,52 €)
Sitzung Kurzzeittherapie167,58 €2x GOP 812 (à 67,03 €) + 801 (à 33,52 €)
Sitzung Langzeittherapie126,02 €GOP 861 (à 92,50 €) + 801 (à 33,52 €)

Ggf. fallen zusätzliche flankierende Kosten an, z.B. für Formalitäten im Rahmen der Antragstellung (z.B. Erhebung der Biografischen Anamnese, Erstellung von Berichten oder bei Bedarf für den Einsatz von Testdiagnostik.

Kostenträger

Im Folgenden lesen Sie Informationen zu spezifischen Möglichkeiten der Kostenerstattung durch verschiedene Kostenträger. Gern berate ich Sie dazu auch persönlich und unterstütze Sie beim Antragsverfahren – sprechen Sie mich an!

Selbstzahler

Selbstverständlich ist es möglich, dass Sie für die Kosten der Therapie selbst aufkommen. Das ermöglicht Ihnen, innerhalb einer angemessenen Zeit, Hilfe in Form von psychotherapeutischer Unterstützung zu erhalten – ohne unzumutbar lange Wartezeiten und Umwege: Die Bürokratie mit den Kassen entfällt und Sie müssen nicht auf eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse warten. Außerdem werden keine Daten an die Krankenkasse oder sonst eine Institution übermittelt, und auch die übliche 2-Jahres-Sperrfrist für gesetzlich Versicherte nach abgeschlossener / abgebrochener Therapie entfällt.

Damit können Sie sicher sein, dass Sie auch in Zukunft bei eventuellem Bedarf jederzeit wieder kurzfristig zu mir kommen können.

Mein Honorar ist so gestaltet, dass es sich am unteren Erstattungsrahmen der privaten Krankenversicherungen (nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, GOP) orientiert, um eine hochwertige psychotherapeutische Behandlung für Sie zugänglich und bezahlbar zu halten. Die Kosten für ein 60-minütiges Gespräch betragen 126€. Bei nachweislich sehr geringem Einkommen biete ich ein Kontingent von Plätzen zum Sozialtarif an – bitte sprechen Sie mich hierzu persönlich an.

Private Kranken­ver­sicherung (PKV)

Selbstständige
Freiberufler
Zusatzversicherung

Stellen wir in einem Erstgespräch eine psychische Erkrankung fest, übernimmt die private Krankenkasse die Kosten für die Behandlung, es sei denn, dies ist in Ihrem Versicherungstarif ausgeschlossen.
Bitte klären Sie deshalb im Vorfeld:

  • ob eine Psychotherapie in Ihrem Leistungsumfang enthalten ist
  • welche Unterlagen ggf. für die Antragsstellung benötigt werden
  • wie viele Therapiestunden vorgesehen sind
  • ob die Kosten voll oder evtl. nur anteilig erstattet werden

Letzteres ist insbesondere aufgrund der neuen Abrechnungsempfehlungen wichtig, da Sie sich als mein Vertragspartner verpflichten, den Anteil, den Ihr Kostenträger eventuell nicht finanziert, in Form einer Zuzahlung selbst zu übernehmen.

Beihilfe

Beamte der Verwaltung & der Justiz •
Vollzugsbeamte • Polizeibeamte • Feuerwehrbeamte • Beamte der Bundeswehrverwaltung • Lehrer & Schulleiter • Hochschulprofessoren • wissenschaftliche Mitarbeiter mit Beamtenstatus • Ärzte & Veterinäre im öffentlichen Dienst • Richter auf Lebenszeit • Pensionäre • Familienangehörige & Hinterbliebene

Im Falle der Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erhalten Beihilfeberechtigte in der Regel eine Erstattung von 50-80% der Therapiekosten, ergänzend können private Krankenversicherungen eintreten.

Nach ordnungsgemäßer Mitteilung der Aufnahme psychotherapeutischer Gespräche kann davon ausgegangen werden, dass die Kosten für probatorische Sitzungen und Kurzzeittherapie antrags- und genehmigungsfrei übernommen werden und Zuzahlungen in der Regel nicht erforderlich sind.

Informieren Sie sich bitte in den aktuellen Beihilfeverordnungen des jeweiligen Bundelandes über die Grenzen der antragsfreien Sitzungen, so dass etwaige Anträge auf Verlängerung rechtzeitig gestellt werden können.

Berufs­genossen­schaften

Auch Berufs­genossen­schaften erstatten Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gründen (z. B. nach einem Betriebsunfall) erforderlich ist. Bitte informieren Sie sich und fordern die entsprechenden Antragsformulare an.

Heil­fürsorge der Bundes­wehr

Soldatinnen und Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Für ein Erstgespräch bringen Sie bitte die durch den Truppenarzt ausgestellte Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) bei.

Damit können zunächst 5 probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen. Soll sich eine Psychotherapie anschließen, wird vom überweisenden Truppenarzt durch Vorlage einer Mitteilung zu Diagnose, Indikation und Therapieziel ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt, dessen Verlängerung eines nochmaligen gesonderten Antrags bedarf.

Heil­fürsorge der Bundes­polizei

Auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten können sich aufgrund einer Vereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) direkt an eine Privatpraxis wenden und damit lange Wartezeiten in Kassenpraxen umgehen. Antrags- und Bewilligungsverfahren sind analog denen der gesetzlichen Krankenkassen gestaltet. Damit ist eine psychotherapeutische Sprechstunde zur Diagnosestellung und Indikationsprüfung sowie zur Patientenaufklärung obligat und zu dokumentieren. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt direkt mit der Heilfürsorge, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Kranken­versor­gung der Bundes­bahn­beamten (KVB)

Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen (siehe www.kvb.bund.de)

Post­beamten­kranken­kassen (PBeaKK)

Personen, die der Mitgliedergruppe B der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) angehören, können ebenfalls bei in Privatpraxis tätigen approbierten Psychotherapeuten in Behandlung gehen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Psychotherapie | PBeaKK Postbeamtenkrankenkasse 

Gesetz­liche Kranken-
ver­sicherung (GKV)

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis (im Gegensatz zu einer Kassenpraxis).
Das bedeutet, dass meine Qualifikation zwar jenen Anforderungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht (Approbation im Richtlinienverfahren tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), ich jedoch keinen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abgeschlossen habe, um erbrachte Leistungen abzurechnen.

Manche gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten meiner Behandlung dennoch im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens (KEV). Informationen zu den Voraussetzungen oder Hilfe bei der Suche nach Psychotherapeuten / -innen mit Kassenzulassung finden Sie beispielsweise unter therapie.de oder unter 116117.de. Gern können Sie mich auch persönlich kontaktieren, um ein mögliches Vorgehen zu besprechen.


© Anita May, 2025