Paar- und Familientherapie


Paar­therapie und Paar­beratung

Paartherapie kann als medizinisch notwendige Behandlung zur Bewältigung einer Erkrankung von privaten Krankenkassen erstattet werden, wenn bei einem der Partner eine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde, und Paargespräche im Rahmen einer Einzeltherapie indiziert sind. Diese Leistungen werden von mir entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Bitte sprechen Sie mich an.

In den meisten Fällen ist Paarberatung jedoch eine private Leistung, die auf eigenen Wunsch in Anspruch genommen wird und damit selbst zu bezahlen ist.
Für ein 90-minutiges Paargespräch berechne ich 180,00 €.


Familien­therapie und Familien­beratung

Familientherapie bezieht sich analog zur Paartherapie auf tiefergehende psychische und emotionale Probleme innerhalb eines familiären Systems. Die Einbeziehung des gesamten familiären Bezugssystems zur Behandlung einer psychischen Störung eines Familienmitgliedes erfordert meist einen längerfristig angelegten Prozess von 10-20 Sitzungen, der üblicherweise v.a. im Kinder- und Jugendbereich für die systemische Therapie im Rahmen der Kostenerstattung zugelassen ist.
Bitte erfragen Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse inwiefern eine Behandlung unter psychodynamischen Gesichtspunkten erstattungsfähig ist. Eine Familientherapie oder Familienberatung auf eigenen Wunsch und ohne die Möglichkeit der Kostenerstattung ist eine Privatleistung und als solche selbst zu zahlen. Ich berechne für ein 100-minütiges Gespräch 210,00 €.


© Anita May, 2025